- Bereitstellung von virtuellen oder dedizierten Servern
und deren Wartung
- Überwachung von Diensten und
Datenpaketen
- Kontaktdaten (z.B. Telefon, eMail)
.B. Rechnungsanschrift, Vertragsnummer)
- Verkehrsdaten (z.B. Anschlusskennung, Standortdaten)
Bei dem Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen
Personen handelt es sich um:
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der
Wartung, Fernwartung oder IT-
Fehleranalyse. Hierbei kann die Möglichkeit, dass der
Auftragnehmer Zugriff auf die Daten erhält,
nicht ausgeschlossen werden. Hierbei gelten folgende
erweiterte Pflichten:
bei Fernwartung, erfolgen erst nach Freigabe durch den
jeweiligen Berechtigten / betroffenen
- Der Auftragnehmer wird von den ihm eingeräumten
Zugriffsrechten – auch in zeitlicher Hinsicht
– so wenig Gebrauch machen, als dies für die
ordnungsgemäße Durchführung der
1.2 Der Auftraggeber hat den unterzeichnenden
Auftragnehmer sorgfältig und gewissenhaft und im
ewählt.
Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer beginnen, die
durch den vorliegenden Vertrag
t.
1.4 Die vom Auftraggeber überlassenen Daten dürfen vom
Auftragnehmer ausschließlich zur
enutzt werden.
1.5 Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten
durch den Auftragnehmer findet
- ausschließlich in Deutschland
-
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
bzw. im Gemeinsamen Europäischen
Wirtschaftsraum
(
EWR
)
statt. Sollte der Auftragnehmer
Unterauftragnehmer in einem Dr
ittland (Nicht-EU, bzw. Nicht-
EWR) mit der Datenverarbeitung beauftragen, dar
f dies nicht ohne schriftliche Einwilligung des
A
uftraggebers erfolgen. Darüber hinaus hat er
für ein angemessenes Datenschutzniveau zu
sorgen und sicherzustellen,
dass alle gesetzlichen (insbesondere nach dem BDSG,
der
EU_DSGVO und den Landesdatenschutzgesetzen) und
vertraglichen Pflichten eingehalten
werden, Ein angemessenes Datenschutznivea
u kann grundsätzlich nur dann angenommen
werden, wenn der Auftragnehmer beim Vertragssc
hluss mit dem Unterauftragnehmer die EU-
Standardvertragsklauseln verwendet, die dem vo
rliegenden Vertrag als Anlage 3 beigefügt sind.
2. Dauer des Auftra
g
s und Kündi
g
un
g
2.1 Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der
vorliegenden Vereinbarung – nicht jedoch vor
A
bschluss und Wirksamkeit des Hauptvertrages und
endet mit der Beendigung des
Hauptvertrags.
Die Parteien sind sich darüber im Klaren, das
s die Auftragsdatenverarbeitung nicht ohne einen
gültigen Vertrag über die Verarbeitung personenb
ezogener Daten im Auftrag erfolgen darf,
sodass die Auftragsdatenverarbeitung im Falle der
Beendigung des vorliegenden Vertrags bis
zum Abschluss eines neuen Vertrages über die
Verarbeitung personenbezogener Daten im
A
uftra
g
nicht erfol
g
en darf.
2.2 Eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages is
t ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis über
die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
endet automatisch mit der Beendigung
des entsprechenden Hauptvertra
g
es.
2.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt von
den vorliegenden Ziffern unberührt. Ein Recht zur
fristlosen Kündigung ist insbesondere im Fa
lle von schweren, vorsätzlichen und/oder
wiederholten Verstößen gegen vertragliche oder
gesetzliche Datenschutzbestimmungen
gegeben. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer den Weisungen
des Auftraggebers – gleich aus welchem Grund
– nicht nachkommt oder Kontrollen durch den
A
uftraggeber oder die zuständigen Aufsichtsbehörden
nicht unterstützt, behindert oder
erschwert.
3. All
g
emeine Pflichten des Auftra
g
nehmers
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Betr
iebsabläufe so zu organisieren, dass die von ihm
im Auftrag verarbeiteten Daten im erforderlichen
Umfang gesichert und vor der unbefugten
Erlangung oder Kenntnisnahme Dritter gesichert
sind. Sicherheitserhebliche Änderungen der
Betriebsabläufe wird der Auftra
g
nehmer vorab mit dem Auftra
gg
eber abstimmen.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Da
ten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags
und/oder des Hauptvertrages und/oder zur Umsetzung
der Weisungen des Auftraggebers zu
erheben/zu verarbeiten/zu nutzen. Eine darüb
er hinaus gehende Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzun
g
ist dem Auftra
g
nehmer untersa
g
t.
3.3 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im
Einzelfall mit der Datenverarbeitung befassten
Personen mit den Schutzbestimmungen der Daten
schutzgesetze und -ver
ordnungen (insb. das
Datengeheimnis) vertraut gemacht wurden
. Die befassten Personen sind außerdem zur
Einhaltun
g
besonderer Verschwie
g
enheitspflichten im Sinne des
§
203 StGB zu verpflichten.
3.4 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bestätig
t der Auftragnehmer, dass er einen betrieblichen
Datenschutzbeauftragten bestellt hat und sichert dem
Auftraggeber zu, diesen unter Angabe
seiner Kontaktdaten zu benennen (z.B. per eMail). Im
Falle der Bestellung eines neuen
Datenschutzbeauftragten sind dem Auftraggeber de
ssen Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
Besteht keine Pflicht zur Bestellung eines Date
nschutzbeauftragen, ist dies vom Auftragnehmer
nachzuweisen; in diesem Fall
muss er jedoch ggf. nachweisen, dass betriebliche
Regelungen
bestehen, die vertra
g
s
g
emäße Verarbeitun
g
der Daten
g
ewährleisten.
3.5 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unve
rzüglich informieren, wenn Betroffene ihre
Betroffenenrechte ihm gegenüber geltend machen und
die Betroffenen an den Auftraggeber
verweisen. Darüber hinaus hat der Auftra
g
nehmer den Auftra
gg
eber unverzü
g
lich über alle
Ereignisse oder Maßnahmen Dritter zu
informieren, durch die die
vertragsgegenständlichen
Daten
g
efährdet werden könnten.
3.6 Der Auftraggeber wird allen landes- und
bundesrechtlichen sowie europarechtlichen
Regelungen
zum Schutz personenbezogener Daten entsprechen.
Er wird insbesondere die notwendigen
technischen und organisatorischen Maßnahmen
verwirklichen sowie das nach Art. 30 Abs. 2 der
EU-Datenschutzgrundverordnung erforderliche
Verzei
chnis von Verarbeitungstätigkeiten führen,
soweit dies
g
esetzlich vor
g
eschrieben ist.
3.7 Der Auftra
g
nehmer hat den Mitteilun
g
spflichten dieses Vertra
g
s Fol
g
e zu leisten.
3.8 Der Auftragnehmer wird die Erfüllung seiner
Pf
lichten regelmäßig und selbstständig
kontrollieren
und in
g
eei
g
neter Weise dokumentieren.
3.9 Der Auftragsnehmer informiert den
Auftraggeber
unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass
eine Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche
Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung
erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Auftragnehmer
su
bstantiiert anzweifelt, ist der Auftragnehmer
berechtigt, deren Ausführung temporär auszus
etzen, bis der Auftraggeber diese nochmals
ausdrücklich fordert oder ändert.
4. Technische und or
g
anisatorische Maßnahmen
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu,
technische und organisatorische Maßnahmen zum
Schutz personenbezogener Daten zu tre
ffen. Die einzelnen, zum Zeitpunkt des
Vertra
g
sschlusses
g
etroffenen Maßnahmen, er
g
eben sich aus Anla
g
e 2 zu diesem Vertra
g
.
4.2 Der Auftragnehmer wird die Wirksamkeit der
technischen und organisatorischen Maßnahmen
re
g
elmäßi
g
überprüfen und
gg
f. optimieren.
4.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass
die technischen und organisatorischen Maßnahmen
aufgrund rechtlicher, technischer oder
tatsächlic
her Änderungen ggf. modifiziert werden müssen.
Hierbei sind wesentliche Änder
ungen, durch die datenschutzrec
htliche Belange beeinträchtigt
werden können, mit dem Auftraggeber abzustimm
en. Andere Maßnahmen, durch die keine
Einschränkung datenschutzrechtlicher Belange
zu befürchten ist, können vom Auftragnehmer
auch ohne Abstimmung vorgenommen werden. In
jedem Fall ist dem Auftragnehmer auf Anfrage
jederzeit eine aktuelle Auflistung der vom
Auftragnehmer getroffenen technischen und
organisatorischen Maßnahmen vorzulegen.
5. Daten
g
eheimnis
5.1 Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer
ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen
zum Datengeheimnis hin. Der Auftragnehmer hat
dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen, die
von ihm zur Verarbeitung der vertragsgegen
ständlichen personenbezogenen Daten eingesetzt
werden, ausdrücklich zu gesetzlich vorgeschrieb
enen Geheimhaltungspflichten verpflichtet und
über die besonderen Weisungs- und Zweckbindungen
sowie gegebenenfalls besonderen
Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten bel
ehrt werden. Der Auftragnehmer wird die
genannten Personen auch auf die Geheimhaltung
sregeln nach § 203 StGB (Verletzung von
Privatgeheimnissen) und § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
hinweisen. Die vorgenannten Personen werden vo
m Auftragnehmer ferner darauf hingewiesen,
dass die entsprechenden Verpflichtungen
grundsätzli
ch auch nach der Beendigung der Tätigkeit
fortbestehen.
5.2 Der Auftragnehmer versichert, dass ihm und
allen von ihm zur Erfüllung des vorliegenden
Vertrags eingesetzten Personen die geltenden da
tenschutzrechtlichen Vorschriften und deren
A
nwendun
g
bekannt sind.
5.3 Gesetzliche Offenbarungspflichten des
Auftragnehmers bleiben von den vorgenannten
Regelungen unberührt.
6. Mitteilun
g
s- und Dokumentationspflichten des Auftra
g
nehmers
6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden
Verstoß gegen datenschutzrechtliche
Bestimmungen,
gegen diesen Vertrag und/oder die Weisungen des
Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen.
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der
Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer bei ihm
angestellten Person, einem Unterauftragnehmer
ode
r einer sonstigen Person, die er zur Erfüllung
seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem
Auftragnehmer eingesetzt hat, begangen wurde.
Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflic
htet, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner
g
esetzlichen Informationspf
lichten zu unterstützen.
6.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber
unver
züglich informieren, wenn
Aufsichtshandlungen
oder sonstige Maßnahmen einer Behörde
bevorste
hen, von der auch die Verarbeitung, Nutzung
oder Erhebung der durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Daten betroffen sein
könnten.
6.3 Sollten die dem Auftragnehmer vom
Auftraggeber überlassenen Daten im Rahmen
dieses
Vertrages durch ein Insolvenzverfahren, eine
Pfändung, eine Beschlagnahme, ein
Vergleichs-
verfahren oder durch sonstige Ereignisse
oder Maßnahmen Dritter gegenüber dem
A
uftragnehmer gefährdet sein, hat der
Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
hierüber
zu informieren. Der Auftraggeber hat
daraufhin di
e für die Maßnahme Verantwortlichen Personen
darüber informieren, dass das Eigentum bzw.
die Inhaberschaft und sämtliche Rechte an
den
Daten bei ihm als verantwortliche Stelle im
Sinne des Gesetzes lie
g
en.
6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich
ferner,
sämtliche Weisungen des Auftraggebers
schriftlich
oder in einer anderen geeigneten Form zu
dokumentieren und dem Auftraggeber alle
Verzeichnisse, Protokolle und weitere
erforderli
che Informationen zum Nachweis der
Einhaltung
gesetzlicher Pflichten auf Anforder
ung unverzüglich zur Verfügung zu stellen
und Überprüfungen
– einschließlich Inspektionen –, die vo
m Auftraggeber oder einem anderen von diesem
beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu
ermöglichen und in angemessener Weise dazu
beizutragen.
7. Pflichten des Auftra
gg
ebers
7.1 Der Auftraggeber ist die für die
Datenver
arbeitung durch den Auftragnehmer
datenschutz-
rechtlich verantwortliche Stelle. In dieser
Rolle
ist er insbesondere für die Rechtmäßigkeit
und
Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Wahr
ung der Betroffenenrechte und die Aufsicht
der
Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich. In
diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber
insbesondere für die Schaffung der
Voraussetzungen verantwortlich, die den
Auftragnehmer zur
rechtsverletzun
g
sfreien Erbrin
g
un
g
seiner Leistun
g
en befähi
g
en.
7.2 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Da
tenverarbeitung und regelmäßig während der
Vertragslaufzeit die Einhaltung
vertraglichen
und gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu
kontrollieren und gegebenenfalls
entsprechende
Weisungen zu erteilen. Dies betrifft
insbesondere die Einhaltung der technischen
und organisatorischen Maßnahmen. Die
Ergebnisse dieser Kontrollen und Weisungen
sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom
A
uftra
g
nehmer in an
g
emessener Weise zu protokollieren.
7.3 Der Auftraggeber kann darüber hinaus
vor,
während und nach der Datenv
erarbeitung bzw. vor,
während und nach der Vertragslaufzeit die
Löschu
ng, Berichtigung, Sperrung oder Herausgabe
der betreffenden Daten verlan
g
en.
7.4 Im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der
Datenverarbeitung wird der Auftraggeber den
A
uftragnehmer unverzüglich informieren und
geeignete Maßnahmen ergreifen bzw. Weisungen
erteilen, um den Verstoß schnellstmöglich
abzustellen.
8. Kontrollbefu
g
nisse des Auftra
gg
ebers
8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt und
verpflichte
t, die Einhaltung der gesetzlichen und
vertraglichen
Vorschriften zum Schutz personenbezogener Da
ten vor Beginn der Datenverarbeitung und
sodann während der Vertragslaufzeit
regelmäßig und jederzeit im erforderlichen
Umfang zu
kontrollieren. Von dieser Kont
rollbefugnis sind insbesondere die
Einhaltung der Weisungen des
Auftraggebers, die Erfüllung der
gesetzlichen Prot
okoll- und Dokumentationspflichten und die
Verwirklichung der erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen
umfasst. Auf
Verlangen des
A
uftraggebers hat der Auftragnehmer zudem
Einsicht in die vom Auftragnehmer
zur Durchführung des Auftrags verwendeten
Datenv
erarbeitungsprogramme bzw. –systeme zu
ermö
g
lichen.
8.2 Der Auftragnehmer hat grundsätzlich
sämtliche Kontroll- und Aufsichts-maßnahmen
in
angemessenem Umfang zu unterstützen und zu
dulden. Er ist gegenüber dem Auftraggeber
insbesondere zur vollständigen und
wahrheitsgemäß
en Auskunftserteilung ve
rpflichtet, soweit
dies für die Durchführun
g
der in dieser Ziffer
g
enannten Kontrollen erforderlich ist.
8.3 Im Rahmen der vorgenannten Kontroll
en sind Störungen des Betriebsablaufs des
A
uftragnehmers so weit wie möglich zu
vermeiden. Dem Auftragnehmer entstehende
Aufwendungen, welche durch die Wahrnehmung
von Kontrollrechten entst
ehen, sind durch den
A
uftra
gg
eber zu erstatten.
8.4 Im Falle von Unregelmäßigkeiten bei
der Datenverarbeitung wird der
Auftraggeber den
A
uftragnehmer unverzüglich informieren
und geeignete Maßnahmen ergreifen bzw.
Weisungen
erteilen, um den Verstoß schnellstmö
g
lich abzustellen.
8.5 Der Auftraggeber und der
Auftragnehmer dokumentieren die
Ergebnisse der Kontrollen
eigenständig.
9. Weisun
g
sbefu
g
nis des Auftra
gg
ebers
9.1 Der Auftraggeber behält sich vor,
den Auftrags
gegenstand nach Art, Umfang und
Verfahren im
Rahmen dieser Vereinbarung durch
mündliche oder schriftliche Weisungen zu
konkretisieren. Im
Falle einer mündlichen Weisung ist diese
unver
züglich schriftlich durch den
Auftraggeber zu
bestätigen. Der Auftragnehmer hat
Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen
Weisung in
angemessener Form zu protokollieren. Der
Auftraggeber hat ausdrücklich den Grund
dafür zu
benennen, warum keine schriftliche
Weisun
g
erfol
g
en konnte.
9.2 Änderungen des Vertrags
gegenstandes müssen gemeinsam mit dem
Auftragnehmer
ab
g
estimmt werden.
9.3 Der Auftraggeber benennt folgende
weisungsberechtigten Personen:
Michael
Scherer
Wilhelm-Schussen-Str. 40
88427 Bad Schussenried
Tel
07583/94050
10. Berichti
g
un
g
, Löschun
g
und Sperrun
g
der Daten
10.1 Nicht mehr benötigte
personenbezogene Dat
en oder Unterlagen dürfen nur mit
Zustimmung des
A
uftraggebers berichtigt, gesperrt oder
vernichtet we
rden. Im Übrigen kann der Auftraggeber
vor,
während oder nach Beendigung der
Vertragslaufze
it die Berichtigung, Löschung, Sperrung
oder
Herausgabe der Daten verlangen. Der
Auftragnehmer hat einer entsprechenden
Weisung
unverzü
g
lich Fol
g
e zu leisten.
10.2 Ersucht ein Betroffener den
Auftragnehmer um Berichtigung, Sperrung
oder Löschung oder
Einsicht von Daten, wird der
Auftragnehmer
die Anfrage unverzüglich an den
Auftraggeber
weiterleiten. Der Auftragnehmer wird den
Auftraggeber bei der Erfüllung von
dessen Pflichten
ggü. den Betroffenen unterstützen.
11. Einsatz von Unterauftra
g
nehmern
(
Subunternehmer
)
11.1 Der Auftragnehmer ist nur mit
schriftliche
r Zustimmung des Auftraggebers zum
Einsatz von
Unterauftragnehmern (Subunternehmer)
berechtig
t. Alle zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
bereits bestehenden und seitens des
Auftr
aggebers ausdrücklich bestätigten
Subunternehmerverhältnisse des
Auftragnehmers si
nd diesem Vertrag abschließend in Anlage
1 beigefügt. Für die in Anlage 1
aufgezählten S
ubunternehmer gilt die schriftliche
Einwilligung
mit Unterzeichnun
g
dieses Vertra
g
s als erteilt.
11.2 Die Handlungen des
Unterauftragnehmers, die
mit der Vertragsdurchführung in
Zusammenhang
stehen, werden dem Auftra
g
nehmer wie ei
g
ene Handlun
g
en zu
g
erechnet.
11.3 Der Auftragnehmer versichert, dass
er seine
Unterauftragnehmer sorgfältig und
gewissenhaft
ausgewählt hat und zukünftige
Unterauftragnehmer
entsprechend auswählen wird, sodass
deren
Einsatz die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung im Verhältnis zum
Auftraggeber nicht
beeinträchtigt. Insbesondere stellt er
durch geeignete vertragliche Regelungen
und
entsprechende Unterauftragsdat
enverarbeitungsverträge sicher, dass der
Subunternehmer die
erforderlichen technischen und or
g
anisatorischen Maßnahmen zum Schutz
personenbezo
g
ener
Daten getroffen hat. Der
Auftragnehmer hat zudem
sicherzustellen, dass die vom
Auftraggeber
erteilten Weisungen auch von den
Subunternehmern
befolgt und protokolliert werden.
Die
Einhaltun
g
dieser Pflichten wird vom Auftra
g
nehmer re
g
elmäßi
g
kontrolliert und dokumentiert.
11.4 Der Auftragnehmer hat sich von
seinen Unte
rauftragnehmern bestätigen zu
lassen, dass diese
– soweit gesetzlich vorgeschrieben –
einen bet
rieblichen Datenschutzbeauftragten
bestellt
haben. Wenn kein
Datenschutzbeauftragter
bestellt wurde oder ein solcher
während der
Vertragslaufzeit ersatzlos
ausscheidet, ist
der Auftraggeber vom Auftragnehmer
über diesen
Umstand zu unterrichten.
11.5 Sämtliche Verträge zwischen
Auftragnehmer und Unterauftragnehmer
(Subunternehmer-
verträge) müssen den Anforderungen
dieses Vertrags und den
Anforderungen der gesetzlichen
Vorschriften über die Verarbeitung
pers
onenbezogener Daten im Auftrag
genügen. Die
Subunternehmerverträge haben darüber
hinaus sicherzustellen, dass die im
vorliegenden
Vertrag vereinbarten Kontroll- und
Weisungsbefugnisse durch den
Auftraggeber in gleicher
Weise und in vollem Umfang auch
gegenüber den Unterauftragnehmern
ausgeübt werden
können.
11.6 Der Auftragnehmer ist im Falle
einer entsprechenden Aufforderung
des Auftraggebers
verpflichtet, Auskunft über die
datenschutzrechtlich relevanten
Verpflichtungen des Subunter-
nehmers zu erteilen und
erforderlichenfalls die
entsprechenden Vertragsunterlagen
oder
Kontroll- und Aufsichtsergebnisse
sowie entsp
rechende Dokumentationen, Protokolle
und
Verzeichnisse des Auftragnehmers
einzusehen oder
die Übermittlung dieser Unterlagen
in Kopie
zu verlan
g
en.
11.7 Dienstleistungen, die der
Auftragnehmer als reine
Nebenleistungen zur Ausübung seiner
geschäftlichen Tätigkeit in Anspruch
nimmt, sind nicht als Unteraufträge
im Sinne dieser Ziffer
anzusehen. Hiervon umfasst sind z.B.
Reinigungsleistungen,
Telekommunikationsdienst-
leistungen, die keinen konkreten
Bezug zur ertragsgegenständlichen
Leistung aufweisen sowie
Post- und Kurierdienste, sonstige
Transportl
eistungen und Bewachungsdienste.
Auch im Falle
nicht zustimmungsbedürftiger
Nebenleistungen muss der
Auftragnehmer die erforderlichen
organisatorischen und technischen
Vorkehrungen zum Schutz
personenbezogener Daten
treffen. Gesetzlich vorgeschriebene
Wartu
ngs- und Prüfungsdienstleistungen
gelten als
zustimmungsbedürftige Unteraufträge,
sofern hi
ervon diejenigen IT-Systeme umfasst
sind, die
auch zur Erbrin
g
un
g
der vertra
g
s
g
e
g
enständlichen Leistun
g
g
enutzt werden.
11.8 Sollte der Auftragnehmer
Unterauftragnehmer in
einem Drittland (Nicht-E
U bzw. Nicht-EWR) mit
der Datenverarbeitung beauftragen
wollen, darf dies nicht ohne
schriftliche Einwilligung des
A
uftraggebers erfolgen. Über die in
den vo
rangegangenen Ziffern genannten
Pflichten hinaus
hat er für ein angemessenes
Datenschutzniveau
zu sorgen und sicherzustellen, dass
alle
gesetzlichen und vertraglichen
Pflichten eingehalten werden.
12. Rückgabe und Löschung der Daten
und Datenträger nach Vertrags-
beendi
g
un
g
12.1 Nach Vertragsbeendigung ist der
Auftragnehmer verpflichtet,
sämtliche im Zusammenhang mit
dem Auftrag erlangten Datenbestände,
Nutzungs- und
Verarbeitungsergebnisse sowie
Datenträger an den Auftraggeber
auszuhändigen und/
oder nach vorheriger Zustimmung des
Auftragnehmers datenschutzgerecht zu
vernichten. Gleiches gilt für Test-
und Ausschussmaterial sowie ggf.
beim Auftraggeber verbliebene
Datensicherungen. Der Auftragnehmer
hat die Vernichtung
der Daten in geeigneter Weise zu
protokollieren.
12.2 Der Auftraggeber ist
berechtigt, die Maßn
ahmen des Auftragnehmers nach Absatz
1 in
geeigneter Weise zu kontrollieren.
Hierzu ist er
insbesondere berechtigt, die
Protokolle über die
Vernichtung der Daten einzusehen,
sowie die betreffenden
Datenverarbeitungsanlagen und die
Betriebstätte des Auftragnehmers in
Augenschein zu nehmen. Die
Besichtigung der
Betriebsstätte soll zu den regulären
Geschäftszeiten erfolgen und ist
ggü. dem Auftragnehmer
rechtzeitig anzukündigen, sofern
dies den Erfolg der Kontrollmaßnahme
nicht gefährdet.
12.3 Von der Löschungspflicht werden
der Schriftw
echsel und die nach den gesetzlichen
Vorschriften
aufzubewahrenden Dokumente oder
Vertragsunterlagen oder sonstige für
den Auftragnehmer
bestimmte Unterlagen nicht erfasst.
Für diese Dokumente gelten die ggf.
einschlägigen
Aufbewahrungsfristen. Weitergehende
Löschungsansprüche bleiben von der
vorliegenden Ziffer
unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Der Auftragnehmer verzichtet
hinsichtlich der ihm zum Zwecke
der Vertragsdurchführung
überlassenen Daten und Datenträg
er auf sein
Zurückbehaltungsrecht.
13.2
Änderungen dieses Vertrags und
Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung, die
eindeutig erkennen lässt, dass
und welche Änderung oder
Ergänzung der vorliegenden
Bedingungen durch sie erfolgen
soll. Dies gilt auch für
den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
13.3 Sollten einzelne Regelungen
dieses Vertrags unwirksam sein,
bleibt der Rest dieser
Vereinbarung
hiervon unberührt. 13.4
Sämtliche Anlagen zu diesem
Vertrag sind
Vertragsbestandteil.
13.5 Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist 48231
Warendorf.