HZV

 

Hausarzzentrierte Versorgung - Einschreibung empfohlen!

Ihr Vorteil:
Wenn Sie Ihre Versorgung verbessern und sichern wollen, empfehlen wir Ihnen eine Einschreibung in die HZV. Wir können dies gemeinsam schnell und unkompliziert in der Praxis erledigen. Eine HZV Einschreibung in unserer Praxis bedeutet für Sie, dass wir der erste Ansprechpartner in Gesundheitsfragen werden und wir ganz offiziell "Ihr Hausarzt" sind, den Sie bei Fragen und Problemen als erstes aufsuchen. Daher empfehlen wir die Einschreibung eher Menschen mit Lebensmittelpunkt in oder zumindest in der Nähe Bad Schussenrieds.

Als HZV Patient erhalten Sie:
1. Versorgung durch uns als koordinierende Praxis:
Wir bieten an: Befunde archivieren, Medikationspläne erstellen, Impfungen und Vorsorgen planen. Diagnostik durchführen oder veranlassen und Therapien anpassen. Unterstützung bei Reha-Anträgen, Bearbeitung von sonstigen Anfragen verschiedener Kosten- und Leistungsträger, welche an uns gerichtet werden.
2. Eine Abendsprechstunde.
3. Teilsweise keine oder geringere Zuzahlung bei "rabattierten" Medikamenten.
4. Je nach Krankenkasse weitere Vorteile: z.B. zusätzliche Vorsorgeleistungen wie zB. eine jährliche Blutuntersuchung, (bitte ggfs. bei KK erfragen).
4. Behandlung durch Team mit regelmäßigen Qualitäts-Schulungen.

Unser Vorteil bei der HZV:
Die Abrechnung erleichtert sich für uns durch Teilnahme am HZV sehr stark und uns bleibt dadurch wieder mehr Zeit für die Behandlung.  Bei Teilnahme erhalten wir eine festgelegte Vergütung pro Patient ohne kompliziert Einzelleistungen abrechnen zu müssen. Teils ist die Vergütung für uns besser. Wir kennen unsere Patientenzahl und können besser unseren Personalbedarf planen.

Unser "Nachteil" bei der HZV:
Bei einzelnen Patienten haben wir einen Honorar-Verlust aufgrund fehlender Abrechenbarkeit. Wir müssen höhere Qualitätsstandards einhalten und an Pflichtfortbildungen teilnehmen.

Mögliche Patienten-Nachteile:
 - Sie verpflichten sich Überweisungen zu Fachärzten zu holen (außer für Gynäkologe, Kinderarzt, Augenarzt und Notfallbehandlung).
- Sie binden sich 12 Monate an unsere Praxis (wobei der Vertrag bei Umzug oder Verlust des Vertrauenverhältnises vorzeitig gekündigt werden kann) und 12 Monate an Ihre Krankenkasse.

Berichterstattung zum HZV:
Lesen Sie dazu auch die unabhängige Infomation zur HZV auf Wikipedia
oder die Informationsseite des Hausärztebundes.