Ihr Vorteil:
Wenn Sie Ihre Versorgung
verbessern und sichern wollen, empfehlen wir Ihnen eine
Einschreibung in die HZV. Wir können dies gemeinsam schnell
und unkompliziert in der Praxis erledigen. Eine HZV
Einschreibung in unserer Praxis bedeutet für Sie, dass wir der
erste Ansprechpartner in Gesundheitsfragen werden und wir ganz
offiziell "Ihr Hausarzt" sind, den Sie bei Fragen und
Problemen als erstes aufsuchen. Daher empfehlen wir die
Einschreibung eher Menschen mit Lebensmittelpunkt in oder
zumindest in der Nähe Bad Schussenrieds.
Als HZV Patient
erhalten Sie:
1. Versorgung durch uns als
koordinierende Praxis:
Wir bieten an:
Befunde archivieren, Medikationspläne erstellen,
Impfungen und Vorsorgen planen. Diagnostik durchführen oder
veranlassen und Therapien anpassen. Unterstützung bei
Reha-Anträgen, Bearbeitung von sonstigen Anfragen verschiedener
Kosten- und Leistungsträger, welche an uns gerichtet werden.
2. Eine Abendsprechstunde.
3. Teilsweise keine oder geringere
Zuzahlung bei "rabattierten" Medikamenten.
4.
Je nach Krankenkasse weitere Vorteile: z.B. zusätzliche Vorsorgeleistungen
wie zB. eine jährliche Blutuntersuchung,
(bitte ggfs. bei KK erfragen).
4.
Behandlung durch Team mit regelmäßigen Qualitäts-Schulungen.
Unser Vorteil bei der HZV:
Die Abrechnung erleichtert
sich für uns durch Teilnahme am HZV sehr stark und uns bleibt dadurch wieder mehr Zeit für
die Behandlung. Bei Teilnahme erhalten wir eine
festgelegte Vergütung pro Patient ohne kompliziert
Einzelleistungen abrechnen zu müssen. Teils ist die Vergütung
für uns besser. Wir kennen unsere Patientenzahl und können
besser unseren Personalbedarf planen.
Unser
"Nachteil" bei der HZV:
Bei einzelnen Patienten haben
wir einen Honorar-Verlust aufgrund fehlender Abrechenbarkeit.
Wir müssen höhere
Qualitätsstandards einhalten und an Pflichtfortbildungen
teilnehmen.
Mögliche Patienten-Nachteile:
- Sie
verpflichten sich Überweisungen zu Fachärzten zu holen (außer für
Gynäkologe, Kinderarzt, Augenarzt und Notfallbehandlung).
-
Sie binden sich 12 Monate an unsere Praxis (wobei der Vertrag
bei Umzug oder Verlust des Vertrauenverhältnises vorzeitig
gekündigt werden kann) und 12 Monate an Ihre Krankenkasse.
Berichterstattung zum
HZV:
Lesen Sie dazu auch die
unabhängige Infomation zur
HZV auf Wikipedia
oder die
Informationsseite des Hausärztebundes.